Rechtskonformität als Schlüssel zum Erfolg
Die Anpassung der eigenen Lösungen an die lokalen Anforderungen und Rechtsvorschriften bezüglich der Ausstellung und Archivierung digitaler Rechnungen stellt, wie gesagt, insbesondere für internationale Unternehmen eine Herausforderung dar. So wurden in Brasilien drei verschiedene Arten von E-Rechnungen eingeführt, während Portugal auf den Einsatz zertifizierter E-Invoicing-Software besteht. Italien wiederum verlangt die Verwendung des landesspezifischen Rechnungsformats Fattura XML sowie die Anbindung von Unternehmen an die regierungseigene SDI-Plattform. In Taiwan und der Türkei ist elektronische Rechnungsstellung dagegen nur für bestimmte Branchen Pflicht.
PEPPOL und nationale E-Invoicing-Plattformen
Um global agierenden Unternehmen die Einführung von E-Rechnungen für Transaktionen mit dem öffentlichen Sektor zu erleichtern, übernehmen einige Länder den CEN BII-Standard (Business Interoperability Interfaces for Public Procurement in Europe), der vom Europäischen Komitee für Normung (CEN) entwickelt wurde. Die europäische Non-Profit-Organisation PEPPOL (Pan-European Public Procurement On-Line) hat auf CEN BII aufbauend eine Reihe technischer Spezifikationen definiert, die in bestehenden Lösungen und Services für elektronische Beschaffung und Kommunikation implementiert werden können, um diese miteinander kompatibel zu machen. Das Peppol-„Format“ standardisiert also den Versand elektronischer Dokumente und erleichtert somit die effiziente Kommunikation mit sämtlichen beteiligten Verwaltungseinrichtungen in der EU im Rahmen öffentlicher Aufträge. Auch Schweden und Kroatien, wo der Einsatz elektronischer Rechnungen für B2G-Transaktionen jeweils ab April und Juli 2019 verpflichtend sein werden, kündigten vor Kurzem die baldige Einführung einer auf PEPPOL basierenden E-Invoicing-Lösung an.
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