Pressemitteilung

Datenschutzaufsichtsbehörden: Stärkung der Nutzer-Rechte – Microsoft ergänzt Standardvertragsklauseln

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Datenschutzaufsichtsbehörden: Stärkung der Nutzer-Rechte – Microsoft ergänzt Standardvertragsklauseln

Bayerische Datenschutzaufsichtsbehörden begrüßen Initiative
zur Absicherung internationaler Datentransfers – Der internationale Datentransfer aus Europa in die USA ist nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs zu Schrems II vom Juli 2020 allenfalls noch sehr eingeschränkt möglich, obwohl zahlreiche US- Anbieter zentrale Akteure der weltweiten Datenverarbeitung sind.

Datenschutzaufsichtsbehörden: Stärkung der Nutzer-Rechte – Microsoft ergänzt Standardvertragsklauseln

Ein Grund dafür ist die aus Sicht des EuGH völlig überzogene Massenüberwachung durch US-amerikanische Sicherheitsbehörden, wie die NSA, weswegen Daten von Europäern nur noch unter ergänzenden Schutzmaßnahmen übermittelt werden dürfen. Der Europäische Datenschutzausschuss hat in der vergangenen Woche erste Handlungsempfehlungen zur Ausgestaltung von Schutzmaßnahmen abgegeben und zu einer Konsultation eingeladen.

Alle Beteiligten und Entscheidungsträger im internationalen Datentransfer sind aufgerufen, rechtlich haltbare Lösungen auf der Basis geeigneter Schutzmaßnahmen zu finden, die den Belangen des europäischen Datenschutzes hinreichend Rechnung tragen.

Microsoft hat jetzt als einer der zentralen Anbieter global vernetzter IT-Produkte für Unternehmen und Behörden einige Vorschläge für Garantien gemacht, die unmittelbar die Nutzerrechte stärken. Eine Bewertung dieser Vorschläge wird nun von allen Entscheidungsträgern vorgenommen, so auch in den unmittelbar anstehenden Beratungen der Datenschutzkonferenz.

Als Beitrag zu diesen Beratungen bewerten die Datenschutzaufsichtsbehörden der Länder Baden-Württemberg, Bayern und Hessen wie folgt:

„Die Vorschläge von Microsoft sind ein wertvoller Impuls für die gemeinsame Suche nach Rechtssicherheit für Datenübermittlungen in die USA genauso wie in andere Staaten, deren Rechtsordnung den Schutzstandard des europäischen Datenschutzrechts nicht hinreichend gewährleisten können. Der Europäische Gerichtshof hat eindeutig entschieden, dass Datenflüsse aus Europa in die USA ohne zusätzliche Maßnahmen nicht mehr zulässig sind. Microsoft hat mit seiner heute vorgestellten Initiative diese Forderung des Europäischen Gerichtshofs und der für die Durchsetzung der DSGVO zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörden in einem ersten Schritt aufgegriffen.“

Der Präsident des BayLDA Michael Will stellt fest:

„Gerade für kleine und mittlere Unternehmen, die auf den unkomplizierten und trotzdem datenschutzkonformen Einsatz von Standardprodukten in besonderem Maße angewiesen sind, ist dies eine ermutigende Nachricht.“

Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz, Prof. Dr. Petri merkt an:

„Bayerische öffentliche Stellen sollten in erster Linie Dienstleistungen in Anspruch nehmen, die auf Datentransfers in Drittländer verzichten. Allerdings wäre es realitätsfremd zu glauben, dass dies für alle gängigen Büroanwendungen möglich ist. Umso wichtiger ist es, wenn auch US-amerikanische Anbieter von Büroanwendungen die Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung erfüllen. Ich halte die aktuellen Vorschläge von Microsoft für einen ersten wichtigen Ausgangspunkt für die kommenden Verhandlungen.“

In parallelen Pressemitteilungen erläutern die Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württembergs und Hessens, Dr. Stefan Brink und Prof. Dr. Michael Ronellenfitsch ihre Bewertungen der jetzt vorgestellten zusätzlichen Maßnahmen.

Dr. Stefan Brink betont:

„Wenn ein datenverarbeitendes Unternehmen künftig auf dem europäischen Markt agieren will, muss es europäische Rechtsstandards erfüllen, insbesondere die DSGVO einhalten. Dazu gehört, dass die Unternehmen Betroffene informieren, wenn Sicherheitsbehörden Zugriff auf ihre Daten erlangen. Es ist gut und notwendig, dass ein Konzern wie Microsoft sich nach dem europäischen Datenschutz richtet und seine Vertragsklauseln entsprechend ändert. Der Europäische Gerichtshof hat eindeutig entschieden, dass Datenflüsse aus Europa in die USA ohne solche zusätzlichen Maßnahmen nicht mehr zulässig sind.“

Prof. Dr. Michael Ronellenfitsch ergänzt:

“Die Frage, ob in den USA ein angemessener Datenschutz für europäische Exportunternehmen besteht, ist durch eine Abwägungsentscheidung zu beantworten. Dies war durch die begrenzte Kalkulierbarkeit der bisherigen US-Regierung betriebenen Handelspolitik belastet. Angesichts des Wahlergebnisses kann künftig von einer Verbesserung der Verhandlungssituation ausgegangen werden. Aber auch dann ist ein Verhandlungserfolg nur zu erwarten, wenn die Datenschutzprobleme schrittweise ergebnisoffen auf allen Entscheidungsebenen diskutiert werden. Es kommt nur darauf an, dass die relevanten Argumente auf den Tisch gebracht werden. Wer das macht, ist unerheblich. Die eigentliche Abwägung kann dann aber nur durch die zuständigen Gremien erfolgen.“

Die neuen Vertragsklauseln von Microsoft enthalten Regelungen über:

Die Information der betroffenen Person,

wenn Microsoft durch eine staatliche Anordnung rechtlich bindend dazu verpflichtet wurde, Daten an US-Sicherheitsbehörden herauszugeben.

Die Verpflichtung von Microsoft,

den Rechtsweg zu beschreiten und die US-Gerichte anzurufen, um die behördliche Anordnung zur Herausgabe der Daten anzufechten.

Den Anspruch auf Schadensersatz für die betroffene Person,

deren Daten unrechtmäßig verarbeitet wurden und die dadurch einen materiellen oder immateriellen Schaden erlitten hat .

Damit sei, so die gemeinsame Bewertung der beteiligten Datenschutzaufsichtsbehörden, zwar die Transferproblematik in die USA nicht generell gelöst – denn eine Ergänzung der Standardvertragsklauseln könne eben nicht dazu führen, dass der vom Europäischen Gerichtshof als unverhältnismäßig beanstandete Zugriff der US-amerikanischen Geheimdienste auf die Daten unterbunden werde.

Aber dass sich Microsoft als einer der größten, international agierenden Konzerne weltweit, mit einer erheblichen Marktmacht in Europa, nun in die richtige Richtung bewege und wesentliche Verbesserungen für die Rechte der Europäischen Bürgerinnen und Bürger in seine Vertragsklauseln aufnehme, sei ein wichtiger Schritt und ein deutliches Signal an andere Anbieter, diesem Beispiel zu folgen. Noch vor Jahresende wird die DSK ihre Gespräche mit Microsoft zum Office-Paket fortsetzen – die nun erzielten Fortschritte versprechen dafür „Rückenwind“.

Transparenzhinweise zum Beitrag:

Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht

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