BayLDA stellt Informationen zur Durchführung einer Datenschutz-Folgenabschätzung bereit
Die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) hat ein wichtiges Instrument zur Einschätzung von Datenschutzrisiken: Die Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA).
Die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) hat ein wichtiges Instrument zur Einschätzung von Datenschutzrisiken: Die Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA).
Ab dem 25. Mai 2018 sind Unternehmen verpflichtet Ihren Datenschutzbeauftragten (DSB) an die jeweilige Aufsichtsbehörde zu melden. Für bayerische Unternehmen ist das, das Bayerisches Landesamt
Bayerische Datenschutzaufsichtsbehörden begrüßen Initiativezur Absicherung internationaler Datentransfers – Der internationale Datentransfer aus Europa in die USA ist nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs zu Schrems
Mitarbeiter des Bayerischen Landesamts für Datenschutzaufsicht (BayLDA) haben in einem knapp 300 Seiten umfassenden Taschenbuch die neuen Anforderungen zum Datenschutz auf Websites zusammengefasst. Sie geben