Ab dem 25. Mai 2018 sind Unternehmen verpflichtet Ihren Datenschutzbeauftragten (DSB) an die jeweilige Aufsichtsbehörde zu melden. Für bayerische Unternehmen ist das, das Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht.
Meldung des Datenschutzbeauftragten beim Bayerischen Landesamt für Datenschutzaufsicht
Nach dem Artikel 37 Absatz 7 der DSGVO haben Verantwortliche oder Auftragsverarbeiter die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten (DSB)
- zu veröffentlichen und
- der Aufsichtsbehörde mitzuteilen
Das Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht (kurz: BayLDA) entwickelt laut Webseite dafür einen neuen Online-Service, der diese Meldung für den nicht-öffentlichen Bereich (also Unternehmen) möglich macht.
Über dieses Meldeportal können Meldungen getätigt und aktuell gehalten werden. Das Portal befindet sich laut Webseite in der finalen Testphase. Die Aufsichtsbehörde bittet die Verantwortlichen von Meldungen in Papierform abzusehen, da der bürokratische Aufwand dafür hoch ist und die vorhanden Kapazitäten anderweitig gebraucht werden.
Das BayLDA verlängt daher die Meldefrist bis zum 31. August 2018. Bis zu diesem Termin wird die Behörde fehlende Meldungen nicht bemängeln und auch diesbezüglich kein Ordnungswidrigkeitsverfahren einleiten. Als Zusatznutzen wird mit der Nutzung des Meldeportals eine elektronische Bestätigung zur Meldung zugesagt.