Pressemitteilung

Den Steuerbescheid richtig prüfen: Nie mehr überhöhte Steuerschulden oder zu niedrige Erstattungen

Um was geht es in diesem Beitrag:

Lesen sie hier den Beitrag:

Den Steuerbescheid richtig prüfen: Nie mehr überhöhte Steuerschulden oder zu niedrige Erstattungen
  • Es lohnt sich, genauer hinzusehen: Das sind die häufigsten Fehlerquellen im Steuerbescheid
  • Zwischen Zusatzbestimmungen und Besteuerungsgrundlagen: Prüfung in 4 Schritten
  • Entscheidungen anfechten: Wann sich ein Einspruch lohnt

Den Steuerbescheid richtig prüfen: Nie mehr überhöhte Steuerschulden oder zu niedrige Erstattungen

Die Abgabefrist der Steuererklärung für das Jahr 2019 rückt immer näher: Am 31. Juli ist Stichtag! Spätestens jetzt wird es also höchste Zeit, sich einmal mit den eigenen Ausgaben, Verdiensten und Freibeträgen des letzten Jahres zu beschäftigen.

Wer schon einen Schritt weiter ist und seine Steuererklärung beim zuständigen Finanzamt eingereicht hat, wird früher oder später den Bescheid über etwaige Steuerschulden oder Rückzahlungen in der Post finden. Für Laien kann dieses Schriftstück jedoch zuweilen recht kryptisch sein. Stimmen die Zahlen nicht mit jenen in der eigenen Steuererklärung überein stellt sich die Frage, ob und warum diese Abweichungen möglicherweise gerechtfertigt sind. Um das beurteilen zu können, sollten Steuerzahler die häufigsten Fehlerquellen kennen und ihren Steuerbescheid genau prüfen!

Paul-Alexander Thies, CEO des Buchhaltungsprogramms Billomat, erklärt, worauf unbedingt zu achten ist und wann sich ein Einspruch lohnen kann.

Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser: Die häufigsten Fehlerquellen

Natürlich sind auch die Mitarbeiter des Finanzamtes nicht fehlerfrei und so kann sich, gerade wenn die Abgabefrist näher rückt und sich die Steuererklärungen auf dem Schreibtisch stapeln, schon einmal ein Irrtum einschleichen. Daher lautet die oberste Regel den Steuerbescheid gründlich durchzulesen und Abweichung nicht einfach nur hinzunehmen, sondern zu überprüfen.

Das beginnt, so banal es klingt, schon bei den persönlichen Daten: Sind alle Angaben, insbesondere die Bankverbindungen, korrekt? Ist dies der Fall, gilt es, auch die errechneten Summen zu prüfen. Nicht selten weichen die Additionen des Gesamtbetrags aller Einkünfte und die der abzugsfähigen Kosten des Finanzamts von den eigenen Ergebnissen in der Steuererklärung ab. Kommen Steuerzahler nach erneuter Berechnung auf einen anderen Betrag, kann der Fehler bei dem Sachbearbeiter liegen.

Außerdem kann es in seltenen Fällen passieren, dass Freibeträge, beispielsweise für Kinder, die im Haushalt leben, vergessen werden. Zudem sind Angaben zu außergewöhnlichen Belastungen, wie Kosten für medizinische Hilfsmittel oder Unterhalt, eine häufige Fehlerquelle. Wer hier schon in den Vorjahren Ausgaben abgesetzt hat, sollte die aktuelle Entscheidung des Finanzamtes unbedingt mit den älteren abgleichen!

Vom Datencheck bis zur Erläuterung: Die Prüfung in vier Schritten

1. Formale Anforderungen

Der vorliegende Steuerbescheid ist nur gültig, wenn alle formalen Anforderungen erfüllt sind. Daher sollten alle Daten einmal gründlich gecheckt werden. Neben den Empfängerdaten und der bereits erwähnten Bankverbindung sind das vor allem die Festsetzungsfrist und Zusatzbestimmungen. Erstere ist eine Verjährungsfrist, die den Zeitraum bezeichnet, nach dessen Ablauf das Finanzamt den Steuerbescheid nicht mehr korrigieren kann. Letztere sind zusätzliche Bestimmungen wie beispielsweise der Vermerk, dass der Bescheid unter Vorbehalt der Nachprüfung erstellt wurde. Um hier die Zulässigkeit einschätzen zu können, sollte der Rat eines Fachmanns eingeholt werden!

2. Zahlen und Summen

Im nächsten Schritt wird es mathematisch: Nun ist es an der Zeit alle Zahlen im Bescheid mit denen in der eigenen Steuererklärung abzugleichen. Der erste Blick geht dabei meist zum Festsetzungsbetrag – also dem Betrag der zu bezahlenden Steuerschuld oder Erstattung. Abweichungen sollten nachvollzogen und auf ihre Richtigkeit überprüft werden!

3. Private Kosten

Mithilfe verschiedener Anlagen für die Steuererklärung können Steuerzahler private Kosten steuerlich geltend machen. Dazu zählen Sonderausgaben, wie Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung, Altersvorsorge oder Betreuungsaufwendungen für Kinder. Auf dem Steuerbescheid sollte nun kontrolliert werden, ob auch alle Angaben berücksichtigt wurden. Aufgeführt sind diese unter dem Punkt „Besteuerungsgrundlagen“. Zudem lohnt sich der bereits angemerkte Blick auf sämtliche Frei- und Pauschbeträge, wie der Entfernungspauschale oder den Rentenfreibetrag.

4. Erläuterungen zur Festsetzung

Weicht der Steuerbescheid in den Berechnungen von der Steuererklärung ab, führt das Finanzamt auf der dritten Seite des Bescheids die Gründe dafür auf. Hier gilt es nun zu überprüfen, ob die Begründungen für etwaige Abweichungen vorhanden, nachvollziehbar und berechtigt sind. Ist eines davon nicht der Fall, lohnt es sich einmal beim zuständigen Sachbearbeiter nachzuhaken. Können die Ungereimtheiten dennoch nicht geklärt werden, liegt im nächsten Schritt ein Einspruch nahe.


Einspruch stattgegeben: Wann sich die Mühe lohnt

Wenn Abweichungen von Steuerbescheid und Steuererklärung nicht ausreichend begründet oder unzulässig sind und auch die Nachfrage beim Finanzamt diesen Umstand nicht klären konnte, gilt es einen Einspruch in Erwägung zu ziehen. Dieser ist innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheids schriftlich einzulegen und zu begründen. Steuerzahler sollten sich jedoch im Klaren sein, dass der Bescheid anschließend noch einmal genauestens geprüft wird und auch Fehler seitens des Steuerpflichtigen auffallen können, die vorher übersehen wurden. Im schlimmsten Fall ist das Ergebnis dann ein noch ungünstigeres als zuvor. Allerdings erhalten Betroffene in solchen Fällen eine Benachrichtigung und können von ihrem Einspruch zurücktreten. Trotzdem lohnt sich bei komplizierten oder strittigen Fragen die Beratung durch einen Fachmann. So kann sichergestellt werden, dass der Einspruch berechtigt ist und unnötiger Aufwand vermieden wird. Bestätigt dieser den eigenen Verdacht, ist der Erfolg eines Einspruchs wahrscheinlich und der Steuerzahler kann sich auf eine Nachzahlung freuen!

Transparenzhinweise zum Beitrag:

weitere Beiträge zum Thema: