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Verpflichtete Arbeitszeiterfassung – Das Ende einer Ära?

Mit dem EuGH Urteil zur verpflichteten Arbeitszeiterfassung schreiten wir zurück ins Mittelalter, flexible Arbeitszeiten sind unmöglich, Homeoffice steht vor dem Ende: So sehen es zumindest einige Arbeitgeber – aber sind ihre Ängste gerechtfertigt? Lesen Sie jetzt mehr darüber.

Verpflichtete Arbeitszeiterfassung – Das Ende einer Ära?

Viele Arbeitgeber prophezeien, dass durch das EuGH Urteil die Zeit der flexiblen Arbeit vorbei sein wird. Doch damit liegen sie falsch. Schon heute existiert Software zur intelligenten Arbeitszeiterfassung, die sowohl mobil als auch flexibel sein kann. Von dem Ende von Homeoffice und Mobile Work zu sprechen, wirkt vor diesem Hintergrund ungerechtfertigt.

Natürlich fällt es größeren Konzernen leichter ein solches System zu implementieren als kleinen und mittelständischen Unternehmen. Allerdings kann jeder diese Chance nutzen, um die eigene Digitalisierung voranzutreiben.

Chancen nutzen – Prozesse analysieren

Bei der Implementierung eines modernen Zeiterfassungssystems lohnt es sich, auch damit zusammenhängende Unternehmensprozesse zu analysieren und nach Digitalisierungsmöglichkeiten zu suchen. Lohnabrechnung, Abwesenheitsverwaltung und die Dokumentationspflicht können allesamt gemeinsam mit der Zeiterfassung digitalisiert werden. Als Arbeitgeber sollte man aktiv an die Digitalisierung herangehen und nicht nur auf den Anstoß durch einen Gesetzgeber warten.

Intelligente arbeitszeiterfassung/" 56758 target="_self">Zeiterfassung birgt zudem natürlich Vorteile für die Arbeitnehmer. Zu allererst wird ihre Gesundheit geschützt: In einer Zeit, die sich immer mehr zu Mobile Work und Homeoffice bewegt, führt genaue arbeitszeiterfassung/" 56758 target="_self">Zeiterfassung zu einer Verschärfung der Grenzen zwischen Arbeits- und Privatbereich, die für allzu viele Menschen schon nahezu gänzlich verschwunden sind.

Außerdem ist es durch ein digitales Zeiterfassungssystem möglich, den Mitarbeitern gleichzeitig eine Self-Service-Funktion zur Verfügung zu stellen, mit der sie eigenständig Urlaubstage beantragen, die direkt an die Verantwortlichen weitergeleitet werden, oder sich untereinander in Schichttauschbörsen und Wunschdienstplänen einigen. So profitieren Arbeitnehmer und -geber gleichermaßen von der Neuerung.

KI und RPA – moderne Technologien für moderne arbeitszeiterfassung/" 56758 target="_self">Zeiterfassung

In Zukunft wird auch künstliche Intelligenz Teil von moderner Zeiterfassungssoftware. KI ermöglicht eine automatische Gruppierung der erfassten Zeit nach Tätigkeiten und verringert den Zeiterfassungsaufwand. Ebenfalls beschleunigt und vereinfacht wird die arbeitszeiterfassung/" 56758 target="_self">Zeiterfassung durch Unterstützung des Internet of Things (IoT). Durch Smartphone oder Chipkarte lässt sich die Zeit praktisch im Vorbeigehen – auch mobil – vom Gerät selbst erfassen, der Anwender muss dafür weder einen Rechner starten noch manuell die Zeit im Blick behalten. Damit wird sowohl Flexibilität als auch Sicherheit gewährleistet.

Eines der Ziele der EuGH-Entscheidung, die Reduzierung von Stress und Burnouts, lässt sich leider durch arbeitszeiterfassung/" 56758 target="_self">Zeiterfassung nur begrenzt bekämpfen. Allerdings können innovative Technologien wie Robotic Process Automation (RPA) und KI dazu beitragen, dass Arbeitnehmern lästige Verwaltungsaufgaben und immer wiederkehrende Tätigkeiten erspart bleiben – was Zeit spart und so den Bedarf verringert, Zuhause oder in der Freizeit noch einige E-Mails zu beantworten oder anderweitig zu arbeiten.

Moderne Lösungen – alte Gesetze

Zu behaupten, das Urteil sei ein Bürokratiemonster, der Tod flexibler Arbeit oder gar die Rückkehr zum 19. Jahrhundert ist unbegründet. Vertraut ein Unternehmen auf digitale und automatisierte Lösungen, geht weder Flexibilität von Zeit noch Ort verloren. Dennoch ist die verpflichtete Zeitverfassung nicht völlig ohne Probleme – nicht, weil die Grundidee des Urteils nicht funktioniert, sondern weil das deutsche Arbeitsrecht veraltet ist.

Der Digitalverband Bitkom schlägt vor, die tägliche Höchstarbeitszeit durch eine wöchentliche zu ersetzen. Auch die elfstündige Mindestruhezeit ist in den Augen der Bitkom ein Hindernis für ein zeitgemäßes Arbeitsumfeld. Arbeitnehmer, die abends noch einmal E-Mails bearbeiten, sollten ihre Arbeitszeit auf jeden Fall erfassen – allerdings muss das Arbeitsrecht so überarbeitet werden, dass Unternehmen dadurch nicht ins Unrecht gestürzt werden.

Schluss mit der Panik

Die allgemein herrschende Panik unter vielen Unternehmen ist also weitestgehend unbegründet. Das EuGH-Urteil gibt weder genau vor wann noch wie es umgesetzt werden muss. Es lässt Unternehmen dadurch viel Freiraum zur Implementierung passender Lösungen. Auch kleine und mittelständische Unternehmen haben daher genug Handlungsspielraum. Sie werden dem Gesetz nicht zum Fraß vorgeworfen, wie die Rhetorik mancher Geschäftsführer nahelegt.

Zwar ist das Urteil keine Wunderlösung, die Stress und Burnouts praktisch über Nacht abschafft, doch es ist ein Schritt in eine richtige Richtung! Es sorgt für mehr Überblick über geleistete Arbeit und ist zugleich ein Anstoß für viele, ihre Unternehmensprozesse zu untersuchen und die Digitalisierung voranzutreiben. Wie sieht es bei Ihnen aus? Sind sie auf die verpflichtete Arbeitszeiterfassung vorbereitet? Nutzen sie die Chance, um einen Schritt Richtung Zukunft zu machen und finden Sie eine Zeiterfassungslösung, die zu Ihrem Unternehmen passt!

Dazu lesen Sie auf dem Robinaut zahlreiche Beiträge, die Ihnen Möglichkeiten zur intelligenten Arbeitszeiterfassung zeigen und Sie auf die Zukunft vorbereiten.

Autor: Moritz Braun, Redakteur bei w2media

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Autor

Moritz Braun, Redakteur bei w2media