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Umfrage: Noch großer Handlungsbedarf bei Umsetzung der DSGVO

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Umfrage: Noch großer Handlungsbedarf bei Umsetzung der DSGVO

Auch ein Jahr nach Ende der Übergangsfrist haben deutsche Unternehmen noch einiges zu tun, um die Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) vollständig zu erfüllen. Laut einer aktuellen Umfrage von TÜV SÜD sagt rund ein Drittel der Befragten, dass ihr Unternehmen die erforderlichen Maßnahmen nur teilweise (29%) oder gar nicht (6%) umgesetzt hat. Lesen Sie hier, wo sich oft Schwächen zeigen und wie Sie am besten beginnen, Ihr Unternehmen DSGVO-konform zu machen.

Umfrage: Noch großer Handlungsbedarf bei Umsetzung der DSGVO

Andreas Rübsam, Director Data Protection der TÜV SÜD Sec-IT GmbH, sagt:

„Trotz erster Bußgelder ist die anfangs befürchtete breite Abmahnwelle bisher ausgeblieben. Doch inzwischen haben die Aufsichtsbehörden einzelner Bundesländer wie z.B. Baden-Württemberg verschärfte Kontrollen angekündigt. Die gute Nachricht: Auch wenn man in seinem Unternehmen noch zu wenig oder gar nichts getan hat, ist es nie zu spät, damit anzufangen. Man sollte sich zumindest einen externen Berater holen.“

Genau das haben laut Umfrage bereits einige Unternehmen ganz (34%) oder teilweise (24%) getan, um sich fit für die EU-DSGVO zu machen.

Quelle: TÜV SÜD AG

Mitarbeiter sind oft nicht ausreichend geschult

Nur etwas mehr als die Hälfte der befragten Entscheider gaben an, dass ihr Unternehmen bisher einen Datenschutzbeauftragten benannt hat.

Rübsam sagt:

„Das ist zwar erst ab zehn Mitarbeitern Pflicht, viele wissen aber nicht, dass die Umsetzungsverantwortung für die EU-DSGVO dann komplett bei der Firmenleitung liegt.“

Großen Nachholbedarf gibt es auch bei der Mitarbeiterschulung. Lediglich 44% der Befragten gaben an, dass die Belegschaft in ihrem Unternehmen ausreichend zum Thema EU-DSGVO geschult ist.

Die wichtigsten zehn Punkte zum Datenschutz

Rübsam erklärt:

„Die folgenden zehn Punkte decken die wichtigsten Bereiche beim Datenschutz ab…“

Konkret sind dies:

  1. die Schulung der eigenen Mitarbeiter
  2. Information der Kunden
  3. eine Datenschutzerklärung auf der Website
  4. Überprüfung der Sicherheit der eigenen Website
  5. ein Verzeichnis der Datenverarbeitungstätigkeiten
  6. regelmäßige Datensicherungen
  7. Beachten von Betroffenenrechten (Auskunft, Löschung)
  8. Verträge zur Auftragsverarbeitung
  9. Kennzeichnung von Videoüberwachung
  10. das Melden von Datenpannen

Nach Ablauf einer zweijährigen Übergangsfrist ist die Datenschutz-Grundverordnung vor einem Jahr am 25. Mai 2018 in Kraft getreten. Sie regelt EU-weit die Verarbeitung, Speicherung und Weitergabe personenbezogener Daten durch öffentliche Stellen und private Firmen, z.B. durch Informationspflichten und Auskunftsrechte der betroffenen Personen. Wird gegen sie verstoßen, riskieren Unternehmen Strafzahlungen in Höhe von bis zu 20 Millionen Euro oder bis zu vier Prozent ihres weltweiten Jahresumsatzes.

Die verwendeten Daten beruhen auf einer Online-Umfrage der YouGov Deutschland GmbH, an der 531 Unternehmensentscheider zwischen dem 06.05.2019 und 10.05.2019 teilnahmen. Die Ergebnisse wurden gewichtet und setzen sich repräsentativ nach Beschäftigtenanteil pro Unternehmensgröße zusammen.

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