Cloud ERP Hersteller erhält als einer der ersten TÜV-Gutachten für EU-DSGVO. Die neue Funktion unterstützt mittelständische Unternehmen bei der Datenschutz-Umsetzung.
Fit für die EU-DSGVO: Myfactory stellt Anonymisierungsassistenten vor
Myfactory, ein führender ERP-Cloud-Hersteller aus Deutschland, hilft mittelständischen Firmen bei der Bewältigung der europäischen Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO). Dazu entwickelte der Cloud-Spezialist ein Löschkonzept, mit dem sich Daten anonymisieren lassen. Ermöglicht wird das durch den Anonymisierungsassistenten, der Kundendaten unwiederbringlich überschreibt und löscht. Verfügbar ist die Funktion ab sofort (Myfactory Cloud ERP, Version 6.1 (ServicePack 860). Darüber hinaus wurde die Lösung Myfactory Cloud ERP vom TÜV als EU-DSGVO-konform geprüft. Damit bietet das Unternehmen die technischen und organisatorischen Voraussetzungen für die Einhaltung des Datenschutzes.
Myfactory Gruppe:
„Anonymisierung gehört zu den wichtigsten Maßnahmen im Datenschutz. Mit unseren DSGVO Unterstützungsfunktionen wollen wir kleinen und mittelständischen Unternehmen einen zuverlässigen Assistenten an die Hand geben. Er hilft dabei, in wenigen Schritten den Datenbestand rechtskonform zu überarbeiten und damit die Gefahr vor drohenden Strafen zu reduzieren. Unser TÜV-Gutachten ist ein weiterer Beleg dafür, dass wir die DSGVO sehr ernst nehmen und unsere Kunden bei deren Umsetzung tatkräftig und glaubwürdig unterstützen.“
Anonymisierung leicht gemacht: Neue Cloud-ERP-Funktion vereinfacht DSGVO-Umsetzung
Schritt für Schritt: Zuerst müssen sich Unternehmen überlegen, welche Daten anonymisiert und welche von der Löschung ausgenommen werden sollen. Besonders sensible Daten, wie Religionszugehörigkeit, lassen sich einfach auswählen und für die Anonymisierung kennzeichnen. Über die Funktion „Adressen anonymisieren“ können dann Datensätze im Stapel gelöscht werden. Auch eine individuelle Anonymisierung von Adressdatensätzen aber auch von mehreren Ansprechpartnern ist möglich, unter anderem direkt über das „Datenschutz“-Register im Adressstamm.
Weiter unterstützt die Business Software bei der Einhaltung der Aufbewahrungsfrist: Die Lösung erkennt sowohl bei Einkaufs- und Verkaufsbelegen als auch bei Verträgen, ob ein damit verknüpfter Datensatz noch eine gültige Aufbewahrungsfrist hat oder nicht. Zudem lässt sich auch händisch festlegen, ob eine Löschung grundsätzlich verboten oder nur vor deren Löschung gewarnt werden soll. Damit kann der User selbst entscheiden, welche Aufbewahrungsfrist für ihn relevant ist. Mit dem neuen Assistenten adressiert Myfactory die gestiegenen Anforderungen an Warenwirtschaftssoftware.