Grundstücks- und Wohnungswesen

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Grundstücks- und Wohnungswesen

Im Rahmen der Gliederung der Volkswirtschaft nach Wirtschaftszweigen (WZ) sowie für die staatliche Berichterstattung gegenüber dem Statistischen Bundesamt wird in der rechtsverbindlichen Klassifikation der Wirtschaftszweige als Abteilung „L – Grundstücks- und Wohnungswesen“ geführt.

Eingeschlossen wird auch die Erbringung sonstiger Dienstleistungen im Zusammenhang mit Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen wie die Schätzung von Grundstücken und Gebäuden oder die Tätigkeit als Treuhänder von Grundstücken und Gebäuden. Dabei anfallende Tätigkeiten können sich sowohl auf eigene als auch gemietete Objekte beziehen und gegen Entgelt oder auf Vertragsbasis ausgeübt werden. Erfasst werden auch die Errichtung von Bauwerken, wenn der Errichter Eigentümer der Gebäude bleibt und diese vermietet. Sofern ein späterer Verkauf vorgesehen ist, sind die Einheiten nicht mit unter der Abteilung L einzuordnen.

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