Der Begriff der Finanzdienstleistung wurde zu Beginn der 1980er Jahre in den USA geprägt und betraf dort zunächst die Privatkunden. In Deutschland wurde der Begriff ersichtlich erstmals 1987 deskriptiv in einer wirtschaftlich-funktionalen Definition des Bankbetriebs, der Finanzdienstleistungen erbringt, verwendet. Die Bankbetriebslehre löste später den Begriff von seiner institutionellen Geltung und begann, zwischen originären und derivativen Finanzdienstleistungen zu unterscheiden. Danach handelt es sich um originäre Finanzdienstleistungen, wenn sie „zur Erfüllung einer oder mehrerer finanzwirtschaftlicher Funktionen beitragen oder deren Erfüllung ganz übernehmen“. Bei Privathaushalten gehören dazu die Einnahme und Ausgabe von Zahlungsmitteln, Sparen und Vermögensbildung.
Die einstmals individuell auf den Bankkunden zugeschnittenen Finanzprodukte wurden im Finanzwesen zunehmend aus Kostengründen und Gründen der Markttransparenz vereinheitlicht, so dass ab etwa 1980 der Ausdruck „Finanzindustrie“ aufkam.